Corona

Aktuelles zu SARS-CoV-2

Das neue Faktenblatt des BAG zum Thema «Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf SARS-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen», welches ab dem 01.01.2023 gültig ist, ist auf der Webseite des BAG veröffentlicht worden.

Das zugehörige Faktenblatt (PDF) finden Sie hier.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ambulant durchgeführte SARS-CoV-2 PCR-Analysen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) (vorbehaltlich Franchise und Selbstbehalt) nur dann übernommen, wenn diese von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden und eine medizinisch-therapeutische Konsequenz (Entscheid über Verschreibung eines antiviralen Covid-Arzneimittels) zur Folge haben.
  • Ärztinnen und Ärzte können die Probenentnahme gemäss TARMED verrechnen. Bei Apothekerinnen und Apothekern sowie bei Testzentren übernimmt die OKP keine Kosten für die Probenentnahme.
  • Kosten der SARS-CoV-2 Analysen gemäss Analysenliste
    • SARS-CoV-2 PCR
      Kosten: CHF 72 (+ Auftragstaxe CHF 21.60 pro Auftrag)
    • SARS-CoV-2 Antikörpertestung
      Kosten: CHF 37.80 (+ Auftragstaxe CHF 21.60 pro Auftrag)
  • Die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 sind nicht in der Analysenliste gelistet und dürfen somit nicht von Laboratorien gemäss Analysenliste zulasten der OKP abgerechnet werden. Es ist möglich, dass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Diagnose, Untersuchung oder Behandlung Schnelltests durchführen (als Bestandteil der ärztlichen Leistung nach KVG). Das Testkit kann gemäss GI-20 des TARMED verrechnet werden, sofern der Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück CHF 3.00 übersteigt.

Resultierende Änderungen bei SARS-CoV-2 Analysen der ANALYTICA

  • Die Preise der SARS-CoV-2 PCR sowie der SARS-CoV-2 Antikörperbestimmung werden ab dem 01.01.2023 gemäss Analysenliste angepasst.
  • Bei der Verordnung der SARS-CoV-2 Analysen wird nicht mehr unterschieden zwischen «Aktuelle Beprobungsstrategie» und «Analyse auf Verlangen der untersuchten Person» sondern neu zwischen «Vorgaben zur Kostenübernahme durch die OKP erfüllt» und «Analyse auf Verlangen der untersuchten Person».

Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Bei Fragen dürfen Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden.