News-Archiv

News und Berichte aus den vergangenen Jahren

2023

Wir haben in den letzten Wochen viele Anfragen bzgl. der Durchführung des «Stockholm 3-Tests» erhalten. Wir führen den Test nicht selber durch, haben aber einen Unterauftragnehmer (Institut für histologische und zytologische Diagnostik AG Aarau) gefunden, welcher den Test neu in der Schweiz durchführt. Somit können Sie den «Stockholm 3-Test» ab sofort über uns verordnen.

Der «Stockholm 3-Test» dient der Früherkennung eines Prostatakarzinoms. Durch eine Kombination aus  Proteinmarkern, genetischen Markern sowie klinische Daten wird ein Risiko-Score für das Vorliegen eines Prostatakarzinoms berechnet. Genauere Informationen zum «Stockholm 3-Test» finden Sie auf der Webseite www.stockholm3.ch.

Wichtig zu erwähnen ist, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht gesichert ist. Falls die Krankenkassen die Testkosten nicht übernehmen, muss die untersuchte Person die Testkosten selbst bezahlen.

Verordnung
Sie können den Test direkt bei uns via Online-Verordnungstool oder mittels Auftragsformular verordnen. Falls Sie den Test mittels Auftragsformular verordnen, bitten wir Sie den Analysennamen «Stockholm 3-Test» unter der Rubrik «Weitere Analysen» zu vermerken.
Probenmaterial und Testdurchführung
Für die Testdurchführung benötigen wir 2 EDTA-Röhrchen plus ein vollständig ausgefülltes Formular des Unterauftragnehmers, welches relevante klinische Angaben sowie die Zustimmung der untersuchten Person beinhaltet. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Analysenverzeichnisunter der Analyse «Stockholm 3-Test».
Die Proben sowie das Formular können Sie unserem Kurierdienst mitgeben.
Aufgrund der Probenstabilität kann der Test nur dann durchgeführt werden, wenn die Proben zwischen Montag und Donnerstag bei uns im Labor eintreffen. Bitte keine Einsendung vor einem Wochenende oder vor einem Feiertag!
Testresultat und Testkosten
Das Testresultat erhalten Sie nach ~10 Arbeitstagen von uns.
Die Testkosten werden vom Unterauftragnehmer direkt der untersuchten Person in Rechnung gestellt.
Die Testkosten betragen CHF 502. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist nicht gesichert. Falls die Krankenkassen die Testkosten nicht übernehmen, muss die untersuchte Person die Testkosten selbst bezahlen.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Analysenverzeichnis.

Aufgrund einer Methodenumstellung (von Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) auf Massenspektrometrie (LC-MS/MS)) benötigen wir für die Bestimmung des «Amiodaron (+ Metabolit)» neu Serum und nicht mehr EDTA-Blut. Wichtig zu beachten ist, dass bei der Blutentnahme unbedingt Serum-Röhrchen ohne Gel-Separatoren verwendet werden, da die Gel-Separatoren die Analyse stören und das Resultat verfälschen.

Aufgrund der Methodenumstellung kommt es zu einer Anpassung der Referenzbereiche.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Analysenverzeichnis.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bereits im 1. Trimester kann mithilfe eines von der Fetal Medicine Foundation (FMF) London entwickelten Algorithmus das Risiko einer sich im späteren Schwangerschaftsverlauf entwickelnden Präeklampsie abgeschätzt werden. Die Risikoevaluation mittels FMF-Algorithmus soll gemäss Expertenbrief (No 80) vom Juni 2023 der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) neu allen Schwangeren angeboten werden. Die Risikoevaluation mittels FMF-Algorithmus wird bei uns im Rahmen des «Präeklampsie-Screenings» durchgeführt und kann auf Wunsch in den Ersttrimestertest eingebunden werden.

Unter «Fachinformationen» finden Sie eine Übersicht zur Präeklampsie-Diagnostik mit wichtigen Informationen zum «Präeklampsie-Screening» sowie zur Bestimmung der «sFlt-1/PlGF-Ratio».

Die ANALYTICA und Genetica arbeiten in vielen Bereichen eng zusammen und schaffen so wertvolle Synergien – insbesondere für Analysen mit gynäkologischem Bezug.

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Seit vielen Jahren erfreut sich der Praxis-Ferien-Planer der ANALYTICA grosser Beliebtheit und ist immer recht schnell vergriffen. Daher am besten noch heute bestellen.

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Die Bestellung erfolgt über den Credimed-Shop. Einloggen und bestellen. Sie haben noch kein Login für den Credimed-Shop? Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail an . Wir setzen uns dann so schnell es geht mit Ihnen in Verbindung.

Der ANALYTICA Ferien Planer für Arztpraxen für das Jahr 2024
Praxis-Ferien-Planer 2024

Neu werden in unserem Analysenverzeichnis die Stabilitäten der einzelnen Analysen publiziert. Die publizierte Zeitspanne gibt an, wie lange eine Probe bei welcher Temperatur bis zur Testdurchführung maximal gelagert werden kann. Wird die Zeitspanne überschritten, kann keine zuverlässige Diagnostik mehr durchgeführt werden. Diese Ergänzung ermöglicht Ihnen eine effizientere Handhabung der Präanalytik und fördert eine hohe Analysenqualität.

Zu Analysen mit fehlenden Stabilitätsangaben geben wir Ihnen gerne telefonisch (044 250 50 50) oder via E-Mail () Auskunft.

Wie das BAG (Bundesamt für Gesundheit) mitgeteilt hat, wird das System zur Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten ab dem 01.09.2023 eingestellt. Entsprechend werden wir ab dem 01.09.2023 keine Covid- Zertifikate mehr erstellen und mit den Befunden mitschicken können.

Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAG unter folgenden Links:

Das System für Covid-19-Zertifikate wird eingestellt

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zeitgleich mit der Einstellung des Covid-Zertifikats werden auch wir die Produktion und Abgabe unseres separaten «Coronavirus SARS-CoV-2-Auftragsformulars» einstellen und entsprechende Anpassungen bei den Online-Verordnungstools vornehmen. Die SARS-CoV-2-RNA-Bestimmung (PCR) kann weiterhin auf dem «Mikrobiologie-Auftragsformular» und die SARS-CoV-2-Antikörper-Bestimmung auf dem «Hämatologie / Chemie-Auftragsformular» verordnet werden.

Im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz ab dem 1. 9.2023 haben wir bereits vermehrt Anfragen bekommen betreffend der Notwendigkeit einer Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung (ADVV) zwischen der Arztpraxis und dem medizinischen Labor. Mit Blick auf die externen Laboranalysen handelt es sich unseres Erachtens bei der Arztpraxis und dem Labor um eine Datenübermittlung zwischen getrennt Verantwortlichen. Das bedeutet, dass Sie als Kundin bzw. Kunde und wir als medizinisches Labor gleichermassen und getrennt voneinander sicherstellen müssen, dass die jeweilige Datenbearbeitung rechtmässig ist. Aus diesem Grund ist keine ADVV zwischen Kundin bzw. Kunde und Labor notwendig. Da das Labor ausserdem der beruflichen Schweigepflicht unterliegt, ist auch der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung nicht erforderlich.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Arztpraxis im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten gegenüber Patientinnen und Patienten eine Informations- und Aufklärungspflicht hat. Die FMH hat hierfür eine Vorlage für ein entsprechendes Formular für Patientinnen und Patienten veröffentlicht. Wir haben diese Vorlage juristisch geprüft und stellen Ihnen im Anhang eine leicht adaptierte Version dieser FMH-Vorlage zur Verfügung, die der Praxis-Labor-Beziehung mehr Rechnung trägt. Sie dürfen diese gerne auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis anpassen und einsetzen. Sollten Sie bereits ein eigenes Formular für Patientinnen und Patienten erstellt haben, empfehlen wir Ihnen, unter dem Kapitel «Weitergabe der Daten» folgenden Passus zu ergänzen:

«Die Übermittlung an ein externes Laboratorium zum Zweck der Durchführung von Laboranalysen. In der Regel arbeiten wir diesbezüglich mit der ANALYTICA AG und / oder ihrer Tochtergesellschaft Genetica AG zusammen (gemeinsam “ANALYTICA”). Informationen darüber, wie ANALYTICA Ihre Daten bearbeitet, finden Sie  unter folgendem Link: Datenschutz

Gerne möchten wir Sie über eine Neuerung bei der Bestimmung des «Lupus Antikoagulans» informieren.

Neu führen wir die Bestimmung des «Lupus Antikoagulans» bei uns in der Analytica durch und geben die Analyse nicht mehr an einen Unterauftragnehmer weiter. Um eine korrekte Analytik gewährleisten zu können, sollten bei der Entnahme und Aufbereitung der Proben folgende Punkte beachtet werden:

  • Für die Bestimmung des «Lupus Antikoagulans» benötigen wir thrombozytenarmes Citrat-Plasma. Um möglichst viele Thrombozyten aus dem Plasma zu entfernen, sollte dasCitrat-Blut innert 4h nach der Probenentnahme 2x zentrifugiert werden. Wenn die Probe nicht am gleichen Tag im Labor eintrifft, bitte das zentrifugierte Citrat-Plasma einfrieren und gefroren unserem Kurierdienst mitgeben.
Übersicht Präanalytik «Lupus Antikoagulans»

  • 1. Zentrifugation während 15min bei 2000 – 2500g bzw. 4000 – 4500 RPM
  • Plasmaüberstand in ein leeres Röhrchen überführen
  • 2. Zentrifugation während 15min bei 2000 – 2500g bzw. 4000 – 4500 RPM
  • Plasmaüberstand in ein leeres Röhrchen überführen
  • Wenn die Probe nicht am gleichen Tag im Labor eintrifft, bitte das zentrifugierte Citrat-Plasma einfrieren und gefroren unserem Kurierdienst mitgeben.
  • Werden nebst der Bestimmung des «Lupus Antikoagulans» noch weitere Gerinnungsanalysen gewünscht, bitte zusätzliche Citrat-Röhrchen entnehmen.

Um die Befunde möglichst übersichtlich zu gestalten, werden die Resultate neu in Textform berichtet. Es ergeben sich folgende Resultatmöglichkeiten:

Resultat Befundtext
positiv Lupus Antikoagulans nachgewiesen. Nach einem ersten positiven Ergebnis ist eine Bestätigung in frühestens 12 Wochen erforderlich.
negativ Lupus Antikoagulans nicht nachgewiesen.
nicht eindeutig Das Resultat ist nicht eindeutig. Eine Wiederholung der Untersuchung in frühestens einer Woche ist empfohlen.

Ein nicht eindeutiges Resultat kann z.B. durch eine Interaktion mit DOAK (direkte orale Antikoagulantien), Vitamin K-Antagonisten, Heparin oder Thrombininhibitoren verursacht werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Analysenverzeichnis.

Interne Stabilitätsstudien haben gezeigt, dass abgetrennte Serum-Proben zur Bestimmung dieser beiden Analysen bis zu 48 Stunden im Kühlschrank gelagert werden können und nicht zwingend gefroren werden müssen.

Entsprechend müssen Sie zukünftig Serum-Proben für diese beiden Analysen nicht mehr wie gewohnt einfrieren, sondern nur noch im Kühlschrank lagern. Einzige Ausnahme sind Serum-Proben, welche über das Wochenende (>48 Stunden) in der Praxis gelagert werden. Diese Proben müssen weiterhin eingefroren werden.

Wir werden die Material-Angaben in unserem online Verordnungstool entsprechend anpassen.

Gerne möchten wir Sie über folgende Neuerungen im Bereich der Immunphänotypisierung (Durchflusszytometrie) informieren:

Zellulärer Immunstatus

– T-Zellen (CD3)

– T-Helferzellen (CD4)

– Zytotoxische T-Zellen (CD8)

– CD4/CD8-Ratio

– B-Zellen (CD19)

– NK-Zellen (CD16/56)

Neu bieten wir unter dem Namen «Zellulärer Immunstatus» die Bestimmung der Lymphozyten-Subpopulationen an.
T-Zellen (CD4/CD8) Die Bestimmung der CD4- und CD8-Zellen sowie deren Ratio im Rahmen einer HIV-Therapiekontrolle finden Sie neu unter dem Namen «T-Zellen (CD4/CD8)».

Die Nomenklatur wurde im Sinne einer Vereinheitlichung angepasst. Die enthaltenen Analysen bleiben unverändert.

B-Zellen (CD19) Bei der Bestimmung der B-Zellen bieten wir neu nur noch die Bestimmung der CD19-Lympozyten an.

Die Bestimmung der CD20-Lymphozyten führen wir nicht mehr durch, da für das Monitoring einer Anti-CD20-Therapie die Bestimmung der CD19-Lymphozyten besser geeignet ist und zurzeit keine zwingende Indikation für die Bestimmung der CD20-Lymphozyten besteht.

Zusätzlich wurden die Referenzwerte für die durchflusszytometrischen Analysen gemäss Studiendaten angepasst.

Weitere Informationen zu den einzelnen Analysen finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis.

Wir bieten neu einen erweiterten Test an, welcher nebst den HLA-Varianten «HLA-DQ8» und «HLA-DQ2.5» zusätzlich die HLA-Variante «HLA-DQ2.2» nachweisen kann. Um Ihnen eine bestmögliche genetische Expertise bieten zu können, wird dieser Test neu in unserem Tochterunternehmen, dem humangenetischen Labor «Genetica», als Unterauftrag durchgeführt. Dies ist der Grund, weshalb bei dieser Analyse auf den elektronischen Auftragsetiketten neu die Bemerkung «GENETICA» hinterlegt ist. Den Befund erhalten Sie wie gewohnt von uns. Die Analysenkosten bleiben unverändert.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis.

Neu stehen Ihnen folgende Analysemöglichkeiten zur Verfügung:

Syphilis-Screening
Neu führen wir als Screening-Test zur Suche nach einer Syphilis-Erstinfektion einen Enzymimmunoassay durch, welcher die Gesamtantikörper gegen Treponema pallidum misst. Ist der Screening-Test positiv, erfolgt zur Bestätigung sowie Quantifizierung zusätzlich ein TPHA (Treponema Pallidum Hämagglutinations Assay). Der Screening-Test sollte frühestens 2-3 Wochen nach dem vermuteten Infektionszeitpunkt durchgeführt werden, da sonst falsch negative Resultate auftreten können.

Sind sowohl der Screening-Test als auch der TPHA positiv, bedeutet dies, dass spezifische Antikörper gegen Treponema pallidum vorhanden sind. Es kann aber keine Aussage zur Krankheitsaktivität gemacht werden. In einem solchen Fall empfehlen wir zur Aktivitätsbestimmung die Durchführung eines RPR (Rapid Plasma Reagin)-Tests (ersetzt den bisherigen VDRL-Test) sowie zusätzlich die Bestimmung der Treponema pallidum IgM-Antikörper, falls der vermutete Infektionszeitpunkt weniger als 6 Wochen zurückliegt. Diese beiden Analysen können auf Wunsch nachverordnet werden.

Syphilis-Verlauf
Die Untersuchung zum Syphilis-Verlauf beinhaltet einen TPHA sowie einen RPR-Test und eignet sich zur Verlaufskontrolle einer bereits bekannten Syphilis-Infektion (Therapiekontrolle oder Suche nach einer Re-Infektion).

Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen in einer Tabelle zusammengefasst:

Indikation Analysen
Suche nach einer Syphilis-Erstinfektion

(frühestens 2-3 Wochen nach dem vermuteten Infektionszeitpunkt)

Syphilis-Screening

Das Syphilis-Screening beinhaltet den Nachweis der Gesamtantikörper gegen Treponema pallidum mittels Enzymimmunoassay.

Ist das Syphilis-Screening positiv, wird zur Bestätigung und Quantifizierung zusätzlich ein TPHA durchgeführt.

Ist der TPHA ebenfalls positiv, empfehlen wir zur Aktivitätsbestimmung die Durchführung eines RPR-Tests sowie zusätzlich die Bestimmung der Treponema pallidum IgM-Antikörper, falls der vermutete Infektionszeitpunkt weniger als 6 Wochen zurückliegt. Diese beiden Analysen können auf Wunsch nachverordnet werden.

Verlaufskontrolle bei bereits bekannter Syphilis-Infektion

(Therapiekontrolle oder Suche nach einer Re-Infektion)

Syphilis-Verlauf

Die Untersuchung zum Syphilis-Verlauf beinhaltet einen TPHA sowie einen RPR-Test.

Selbstverständlich können der TPHA sowie der RPR-Test auf Wunsch auch einzeln angefordert werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Analysen finden Sie in unserem Analysenverzeichnis.

Bisher haben wir zum Nachweis von okkultem Blut (FIT-Test) einen qualitativen immunologischen Test durchgeführt. Neu führen wir einen quantitativen immunologischen Test durch, welcher die Vorgaben der «Nationalen Qualitätsstandards für die Dickdarmkrebsvorsorge in der Schweiz» erfüllt. Der Grenzwert liegt bei 50ng/ml. Der Name der Analyse auf unseren Auftragsformularen und im online Verordnungstool sowie der Preis bleiben gleich. Für den neuen Test gibt es ein spezialisiertes Probenentnahmeset Test-Set für okkultes Blut (FIT-Test), welches über unser Bestellformular für Versandmaterialien oder via CREDIMED bestellt werden kann. Während der Übergangsphase kann der neue Test selbstverständlich auch aus Nativ-Stuhl (TM5c) durchgeführt werden.

Genauere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.

Wir haben unser rotes Auftragsformular «Hämatologie / Chemie» und die entsprechende online Verordnungsmaske überarbeitet und neu strukturiert. Die aktualisierte Version ist ab dem 01.03.2023 im Umlauf. Eine Vorschau des besagten Formulars können Sie hier einsehen. Natürlich können die bisherigen Auftragsformulare wie gewohnt aufgebraucht werden.

Im Rahmen der Überarbeitung haben sich folgende Neuerungen bei den von uns zur Verfügung gestellten Anforderungsprofilen ergeben:

  • Anforderungsprofil «Thrombophilie-Screen»

Neu gibt es ein Anforderungsprofil «Thrombophilie-Screen», welches alle empfohlenen Analysen zur umfassenden Abklärung einer Thrombophilie enthält (Golucci et al. SMF 2020;20(5–6):73–78).

  • Anforderungsprofil «Gammopathie-Abklärung»

Ein wichtiger Bestandteil der labordiagnostischen Abklärung bei Verdacht auf ein Multiples Myelom ist die Suche nach einer Gammopathie. Die höchste Sensitivität wird durch die Kombination aus Serumelektropherese, Immunfixation und Bestimmung der freien Leichtketten erreicht. Neu können diese Analysen als vordefiniertes Anforderungsprofil unter dem Namen «Gammopathie-Abklärung» angefordert werden.

  • Anforderungsprofil «Pseudothrombozytopenie»

Zur Erleichterung der Auftragserfassung kann bei Verdacht auf eine EDTA-induzierte Pseudothrombozytopenie neu direkt das Anforderungsprofil «Pseudothrombozytopenie» verordnet werden. Für die Abklärung benötigen wir weiterhin ein EDTA- und ein Citrat-Röhrchen.

  • Anforderungsprofil «Anti-Phospholipid-Syndrom»

Das Anforderungsprofil «Anti-Phospholipid-Syndrom» enthält neu zusätzlich das Lupus-Antikoagulans, da dieses Teil der Laborkriterien zur Klassifikation des Anti-Phospholipid-Syndroms ist (S. Miyakis et al., 2006: Journal of Thrombosis and Haemostasis, 4: 295–306). Da die Bestimmung des Lupus-Antikoagulans nur aus Citratblut möglich ist, wird beim Anforderungsprofil «Anti-Phospholipid-Syndrom» neu zusätzlich zum Serum ein Citrat-Röhrchen verlangt.

  • Anforderungsprofil «Myasthenia gravis»

Neu gibt es ein Anforderungsprofil «Myasthenia gravis», welches die häufigsten Autoantikörper der Myasthenia gravis enthält.

  • Anforderungsprofile «Chemogramm klein» und «Chemogramm gross»

Die Zusammensetzung der Anforderungsprofile «Chemogramm klein» und «Chemogramm gross» wurde überarbeitet und aktualisiert.

Genauere Informationen zu den einzelnen Anforderungsprofilen finden Sie in unserem Analysenverzeichnis.

Gerne möchten wir Sie über eine Neuerung im Bereich der Dermatophyten-Diagnostik informieren.

Ab Februar 2023 ersetzen wir bei der Standarddiagnostik von Dermatophyten das bisherige kulturelle Verfahren durch eine deutlich schnellere und sensitivere Multiplex-PCR (Dermatophyten-Panel). Genauere Informationen finden Sie hier.

2022

Gerne informieren wir Sie heute über eine Neuerung, welche Sie als Betreiber eines Praxislabors betrifft.

Nach einer Reorganisation von QUALAB – Schweizerischer Verein für Qualitätsentwicklung im medizinischen Laboratorium – wurden die Bestimmungen angepasst.

Folgendes ist neu und für alle Labors ab sofort verbindlich:

  • Registrierung auf der QUALAB Plattform inkl. Beantragung einer GLN für Ihr Praxislabor
  • Mitteilung der GLN Ihrem Qualitätskontrollzentrum (MQZH oder CSCQ)
  • Jährliche Selbstdeklaration der internen Qualitätskontrolle auf der QUALAB Plattform
  • Entrichtung einer jährlichen Gebühr von CHF 40.- exkl. MwSt.

Die detaillierten Informationen sowie den Link für die Registrierung finden Sie auf der QUALAB Homepage: www.qualab.swiss

Sollten Sie für die Durchführung, Dokumentation und Interpretation der internen Qualitätskontrolle Unterstützung benötigen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden. Wir bieten im Rahmen unserer Dienstleistungen individuelle Kurse in unserem modernen Schulungslabor oder in Ihrer Praxis an.